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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

SW Mobilzaun

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile der Verträge zwischen den Kunden und der Firma SW Mobilzaun und stellen einen festen Bestandteil jedes Auftrages dar. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.

 

2. Preise

Es gelten die von uns publizierten Preise, welche zum Zeitpunkt des entstandenen Vertrages vereinbart wurden. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Jegliche Preise im Onlineshop verstehen sich inklusive Mehrwersteuer.

 

3. Lieferfristen

Die Festsetzung der verbindlichen Lieferfristen können nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Streik usw. sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung.

Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Wenn der Vertrag mehrere Teillieferungen vorsieht, ist jede Teillieferung als Vertragserfüllung anzusehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen.

 

4.Transport

Der Transport erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, auf Rechnung.

SW Mobilzaun  behält sich das Recht vor Vorauskasse zu verlangen. Paketversand erfolgt ausschliesslich auf Gefahr des Kunden.

 

5. Zahlungskonditionen

Die Zahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart wird, innerhalb 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge (z.B. Skonto) sowie den Inkassoaufwand werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins.

Erstbestellungen von Neukunden werden nur gegen Vorauskasse geliefert.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SW Mobilzaun. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, das Material direkt bei Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von der Bestellung zu beanstanden und innerhalb von 10 Tagen schriftlich an die 

SW MOBILZAUN zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen hat der Empfänger uns eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen.

Wir behalten uns jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren nicht weiterverarbeitet worden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.

Wir übernehmen nur eine Gewährleistung nach Massgabe des Haftungsumfanges des Lieferanten. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren in jedem Fall nach einem Jahr nach Ablieferung, sofern keine anderen rechtlichen Vorschriften bestehen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht.

 

8. Annullierung

Die Annullierung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis voraus. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Wir sind berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn wir die finanzielle Situation des Bestellers negativer als ursprünglich beurteilen, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie uns dargestellt wurde.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Kunden betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen weiterzugeben.

Erfüllungsort ist der Sitz der SW MOBILZAUN.

Gerichtsstand ist der Sitz der SW MOBILZAUN.

Es kommt einzig Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung.

 

10. Teilnichtigkeit

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

SW MOBILZAUN

Kontakt

 

Morgenstrasse 13

8266 Steckborn

 

077 916 70 97 

 

shop@sw-mobilzaun.ch